Sprachliche Voraussetzungen

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Sprachliche Voraussetzungen

Fremdsprachige Studierende, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) einschreiben möchten, müssen vor Studienbeginn die für die Aufnahme des Fachstudiums erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen. Diese Deutschkenntnisse können entweder durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) oder durch den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) nachgewiesen werden. Von diesem Sprachnachweis wird freigestellt, wer das Abitur an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt hat oder das Sprachdiplom der KMK (Stufe 2), das Kleine deutsche Sprachdiplom oder das Große deutsche Sprachdiplom der Ludwig Maximilians Universität München erworben hat. Inhaber der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts sind ebenfalls von der Sprachprüfung befreit.

DSH und TestDaF haben je drei Stufen: DSH-1, DSH-2, DSH-3 bzw. TDN 3, TDN 4, TDN 5. Ausreichende Sprachkenntnisse sind nachgewiesen, wenn Sie die DSH mindestens mit einem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden haben oder wenn in allen TestDaF -Teilprüfungen sprachliche Leistungen mindestens auf der Niveaustufe TDN 4 erbracht sind.

Den TestDaF können Sie an zahlreichen Testzentren in Deutschland und im Ausland ablegen. Auch die BUW ist TestDaF-Testzentrum.

Die DSH wird grundsätzlich an deutschen Hochschulen abgenommen. An anderen Hochschulen abgelegte DSH-Prüfungen werden an der BUW nur dann akzeptiert, wenn die DSH-Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist.

Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH in Wuppertal ist neben einer Zulassung zum Fachstudium der Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau der Zentralen-Mittelstufen-Prüfung des Goethe-Institutes, der Stufe C 1 des Europäischen Refe-renzrahmens oder der Nachweis von 1000 Stunden Deutschunterricht oder dem TestDaF mit einem Ergebnis von mindestens der der Niveaustufe 3 in allen Prüfungsteilen. Die DSH wird an der BUW zweimal im Jahr (März/September) abgenommen. Für die Teilnahme wird ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 100,- € erhoben.

Studierende, die sich für einen der englischsprachigen Master-Studiengänge an der BUW einschreiben wollen, müssen vor Studienbeginn den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse für die Aufnahme des Fachstudiums erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden:

  • durch eine Mindestleistung von 79 Punkten im TOEFL2 iBT (Internet-based) oder 550 Punkte im TOEFL PBT (Paper-based) oder
  • durch einen Band Score von 6,0 im IELTS-Test4 oder
  • durch das Cambridge Certificate in Advanced English (Level 4) oder
  • durch einen anderen Nachweis der Sprachkenntnisse auf Ebene C1 des Europäischen Referenzrahmens.


Auf die Nachweise der Englischkenntnisse kann verzichtet werden, wenn der dem MA-Studium vorangegangene Studiengang nachweislich englischsprachig war.



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